Kardinal Scheffczyk (* 21. Februar 1920 in Beuthen, Oberschlesien; † 8. Dezember 2005 in München) war ein römisch-katholischer Kardinal, deutscher Theologe und Professor für Dogmatik.
Nach seiner Kindheit in Oberschlesien studierte Scheffczyk zunächst von 1938 bis 1941 an der Universität Breslau Katholische Theologie und schloss dieses Studium nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising im Jahr 1947 ab. Leo Scheffczyk starb am 8. Dezember 2005 in München und wurde am 15. Dezember 2005 auf dem Friedhof der Geistlichen Familie „Das Werk“ im Kloster Thalbach, Bregenz beigesetzt.
Nach Theologiestudium in Breslau seit 1938 wurde Scheffczyk 1941 zum Militärdienst eingezogen. Bei Kriegsende geriet er 1945 in norwegische Kriegsgefangenschaft. Am 29. Juni 1947 wurde Leo Scheffczyk im Freisinger Dom durch Michael Kardinal von Faulhaber zum Priester für das Erzbistum Breslau geweiht und war zunächst von 1947 bis 1948 als Kaplan in Grafing bei München und anschließend 1948 als Pfarrvikar in Traunwalchen tätig.
Von 1948 bis 1951 wirkte er dann als Subregens am Priesterseminar an der Philosophisch-Theologische Hochschule in Königstein im Taunus.
Aufgrund seiner theologischen Qualifikationen wurde er 1970 zum Berater der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz berufen und nahm diese Aufgabe bis 1985 wahr.
Am 11. September 1978 verlieh ihm Papst Johannes Paul I. den Titel Ehrenprälat Seiner Heiligkeit.[1]
Von 1983 bis 2001 arbeite er außerdem als Consultor für den Päpstlichen Rat für die Familie.
Leo Scheffczyk wurde am 21. Februar 2001 von Papst Johannes Paul II. zum Kardinaldiakon mit der Titeldiakonie San Francesco Saverio alla Garbatella erhoben. Sein Wahlspruch lautete Evangelizare investigabiles divitias Christi („Den unergründlichen Reichtum Christi verkünden“) und ist dem Epheserbrief entnommen (Eph 3,8 EU). Da er bereits ein Jahr vor seiner Ernennung zum Kardinal das 80. Lebensjahr vollendet hatte, hatte er bei der Papstwahl im April 2005 kein Stimmrecht. Auch verzichtete Scheffczyk angesichts seines hohen Alters darauf, anlässlich seiner Kardinalskreierung zum Bischof geweiht zu werden, wie es das Kirchenrecht fordert.