Beling wurde 1866 in Glogau/Schlesien geboren. Sein Vater war in dieser Zeit Richter, seine Mutter entstammte einer Görlitzer Juristenfamilie. 1885 begann er sein Jurastudium in Universität Leipzig.
Dort wurde sein Interesse am Strafrecht durch Karl Binding geweckt. 1886 wechselte er an die Universität Breslau, wo er nach drei Semestern seine Referendarprüfung ablegte und im Jahr 1890 promovierte. 1893 bestand er in Berlin seine Große Staatsprüfung. Beling, der während seiner Referendarzeit seine Habilitation verfasst hatte, ging 1893 als Privatdozent an die Universität Breslau. Dort erhielt er 1897 ein Extraordinariat für Strafrecht, Strafprozess, Völkerrecht, internationales Privat- und Strafrecht und Einführung in die Rechtswissenschaft. 1900 übernahm er einen Lehrstuhl in Gießen, wo er aber nur fünf Semester verweilte. Im Herbst 1902 erhielt er einen Ruf nach Tübingen. An der dortigen Universität hielt er am 15. Januar 1903 seine berühmte Antrittsvorlesung „Die Beweisverbote als Grenze der Wahrheitsforschung im Strafprozess.“ An der Tübinger Universität entstand auch sein Werk „Die Lehre vom Verbrechen“ in dem er u.a. den Begriff des „Tatbestandes“ als dogmatischen Grundbegriff der Strafrechtswissenschaft herausarbeitete. 1912/1913 war Beling Rektor der Tübinger Universität. Zum Sommersemester 1913 wechselte er nach München, wo er bis zu seinem Tod im Jahre 1932 lehrte.
Quelle; " Wikipedia 2010"